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HYPER · hyper-network-2026-10-04

Netzwerk- und Abrechnungsbedingungen

Plattformbetreiber: Betreiberangaben gemäß Impressum.

Der entgeltliche Betrieb und die Rechnungsausstellung sind bis zur Einrichtung und Freigabe der Betreiber-, Honorar- und Zahlungsvereinbarungen gesperrt. Diese Seite beschreibt die vorgesehenen Netzwerkregeln; sie ersetzt keinen individuellen Mandats- oder Beratungsvertrag.

1. Anfrage, Reservierung und Vertrag

Eine Netzwerkanfrage ist zunächst unverbindlich. Nur geeignete, freigegebene und verfügbare Berater erhalten den freigegebenen Kurztext. Eine exklusive Reservierung gilt 45 Sekunden; nach Annahme hat der Kunde drei Minuten zur ausdrücklichen Beauftragung. Der Auftrag entsteht erst mit dieser Bestätigung des angezeigten Leistungserbringers, Leistungsumfangs und Gesamtpreises. Ein Zuschlag garantiert keine Zahlung und keinen Verdienst.

2. Fachliche Verantwortung

Der Berater prüft vor Annahme seine Befugnis, Verfügbarkeit, Interessenkonflikte und Vertraulichkeitsbindungen. Er erbringt die Leistung persönlich oder als ausdrücklich freigegebener Mitarbeiter des ausgewiesenen Unternehmens. Er dokumentiert Fachantwort, Grenzen und nächste Schritte. Rechts-, Steuer- und andere regulierte Beratung setzt die erforderlichen Befugnisse und gesonderte Vereinbarungen voraus.

3. Plattformbindung und Umgehungsverbot

Für über HYPER angebahnte Anfragen und daraus entstehende Aufträge erfolgen Beauftragung, fallbezogene Kommunikation und Abrechnung über die Plattform. Kontaktdaten dürfen nicht ausgetauscht oder genutzt werden, um den Auftrag oder seine Vergütung außerhalb der Plattform abzuwickeln und berechtigte Plattformentgelte zu umgehen.

Gesetzlich erforderliche Kontakte, Notfälle, Berufspflichten, Identitäts- und Konfliktprüfungen, Behördenkontakte sowie nachweislich schon unabhängig von HYPER bestehende Geschäftsbeziehungen bleiben zulässig. Erforderliche unmittelbare Kontakte begründen keine Erlaubnis, die Abrechnung eines Plattformauftrags zu umgehen. HYPER liest keine vertraulichen Beratungsinhalte zur automatischen Umgehungskontrolle.

4. Folgen eines Verstoßes

Nachgewiesene Umgehungen können eine begründete Verwarnung, Sperre oder den Ausschluss aus dem HYPER-Netzwerk zur Folge haben. Der Betroffene erhält eine Begründung, kann Stellung nehmen und Beschwerde einlegen. Eine vollständige Beendigung wird grundsätzlich mindestens 30 Tage zuvor angekündigt, soweit die anwendbaren gesetzlichen Regeln dies verlangen. Gesetzlich zulässige, dokumentierte Ausnahmefälle können eine sofortige Sperre oder Beendigung rechtfertigen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche und gesetzliche Datenzugangsrechte bleiben erhalten. Der Netzwerkausschluss löscht keine Rechnungen oder offenen Ansprüche.

5. Preise und Plattformentgelt

Die Preise folgen den veröffentlichten Beraterhonoraren für den gewählten Umfang. Der Kunde sieht den verbindlichen Gesamtpreis einschließlich anfallender Umsatzsteuer vor der Beauftragung. Eine Verlängerung oder ein Folgeauftrag benötigt eine neue ausdrückliche Vereinbarung. Für freigegebene, nicht regulierte Vermittlungsleistungen beträgt das vorgesehene Plattformentgelt 15 % des Nettohonorars zuzüglich der Umsatzsteuer auf die Plattformleistung. Für Rechts- und Steuerberatung wird kein prozentuales Vermittlungsentgelt erhoben; andere regulierte Kategorien benötigen eine gesonderte Freigabe.

6. Zahlung, Störung und Widerruf

Ein eingerichteter Zahlungsdienst wickelt Autorisierung, Einzug und Auszahlung ab. Beim Sofortcall wird die Karte zunächst autorisiert. Der Einzug erfolgt beim vom Kunden ausgelösten Start, nachdem ein privater Teilnehmerzugang bereitgestellt wurde. Ein fehlgeschlagener Einzug öffnet keinen Call. Eine reine Reservierung wird nicht als bezahlte Leistung verbucht. Zahlungs- und Leistungsstörungen können im Beratungsbereich zur Prüfung gemeldet werden; Erstattungen werden erst nach bestätigtem Zahlungsdienstereignis als erfolgt ausgewiesen.

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Ein Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist benötigt eine ausdrückliche Erklärung. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht erst unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei vollständiger Leistung; die Annahme eines Auftrags allein führt nicht zum Erlöschen. Eine vollständige individuelle Widerrufsbelehrung und erforderliche Vertragsunterlagen gehören zur Freigabe des entgeltlichen Betriebs.

7. Unternehmen und Monatsabrechnung

Unternehmen bestimmen, welche bestätigten Mitarbeiter buchen, Freigaben erteilen, Abrechnungen lesen oder als Firmenberater auftreten dürfen. Es gelten Gesamt-, Mitarbeiter- und Kostenstellenbudgets. Eine Mitgliedschaft allein erteilt keine Zahlungsrechte. Abrechnungsverantwortliche sehen nur die Kosten und erforderlichen Zuordnungen, keine vertraulichen Beratungsinhalte.

Rechnungsangaben und Vertragsparteien werden bei der Beauftragung festgehalten. Nach Monatsende bestätigt der zur Rechnungsausstellung Befugte die Erstellung der noch nicht abgerechneten Leistungen. Rechnungen werden im Namen und für Rechnung des ausgewiesenen Ausstellers unveränderlich gespeichert. Im Vermittlungsmodell erhält das Unternehmen einen gemeinsamen Auszug und separate Rechnungen der jeweiligen Leistungserbringer. Eine einzige HYPER-Leistungsrechnung ist ausschließlich nach gesonderter Freigabe des Leistungsverkaufsmodells möglich. Plattformgebühr, Erstattung und Auszahlung sind getrennte Buchungsvorgänge.

8. Vertraulichkeit und Zugang

Netzwerkberater sehen nur den ausdrücklich freigegebenen Kurztext. Identitätsangaben für die Konfliktprüfung sind nur nach exklusiver Reservierung zugänglich. Das vollständige Briefing und Unterlagen werden nur den Auftragsteilnehmern freigegeben. Private Videoräume sind auf zwei Teilnehmer und das gebuchte Zeitfenster begrenzt; Aufnahmen sind standardmäßig deaktiviert.